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Software

Software spielt in vielen Erfindungen eine wichtige Rolle, ist aber „als solche“ (als reiner Quellcode) nicht patentierbar (Gegenstände, die ausdrücklich vom Patentschutz ausgeschlossen sind).
Wenn aber die Software eine computerimplementierte Erfindung darstellt, die sich auf einen – schützbaren – technischen Kontext bezieht, ist eine Patentierung möglich. Das bedeutet, die Software muss in eine technische Umgebung eingebettet sein und eine weitere technische Wirkung erzielen, die über die gewöhnliche Wechselwirkung zwischen Programm und Computer hinausgeht.