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Patent International

Das Patent ist ein territoriales Recht. Es muss daher für alle Länder, in denen man Schutz genießen will, beantragt werden. Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Schutz einer Patentanmeldung auf weitere Länder aufzuweiten:

  • nationale Einzelanmeldungen direkt bei den jeweiligen nationalen Patentämtern,
  • internationale Anmeldung (PCT-Anmeldung) oder
  • regionale Anmeldung, z.B. eine europäische Anmeldung (EP-Anmeldung).

Unbedingt zu beachten ist bei der Erweiterung des Schutzes in andere Länder das Prioritätsjahr: Haben Sie ein Patent in einem Land angemeldet, haben Sie genau 12 Monate Zeit, um die gleiche Patentanmeldung in einem anderen Land anzumelden. Dabei müssen Sie bei der neuen Anmeldung die Priorität einer früheren Anmeldung beanspruchen. Die frühere Anmeldung muss eine Erstanmeldung sein, d.h. sie kann nicht wiederum eine andere Priorität beanspruchen.