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Europäischer Designschutz

Das europäische Design (Gemeinschaftsgeschmacksmuster) bietet einen EU-weiten Schutz, der in der gesamten europäischen Union gilt. Mit einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann mit einem einzelnen Antrag in einer Sprache Designschutz in allen derzeitigen und zukünftigen EU-Mitgliedsstaaten erlangt werden. Sie können ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster ausschließlich beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einreichen. Nach der Registrierung ist das Gemeinschaftsgeschmacksmuster für 5 Jahre gültig und kann danach maximal für 25 Jahre insgesamt verlängert werden.

Priorität

Um den Schutz in andere Länder zu erweitern, ist es sehr wichtig, die Priorität zu beachten. Falls Sie dasselbe Muster für dieselben Produkte bereits im Ausland erstmals angemeldet haben, können Sie den Anmeldetag dieser Erstanmeldung für Ihre nunmehrige Anmeldung beanspruchen, wenn das Anmeldedatum der Erstanmeldung maximal sechs Monate vor dem Anmeldetag Ihrer nunmehrigen Anmeldung liegt. Ihre Anmeldung wird dann so behandelt, als wäre sie bereits zum Zeitpunkt der Erstanmeldung eingereicht worden.