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Design National

Geschützt wird durch das Design die äußere Erscheinungsform eines gewerblichen Erzeugnisses, nicht jedoch die hinter dem Produkt steckende Idee, Erfindung, das Erzeugungsverfahren oder ähnliches. Bauelemente, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht sichtbar sind (z. B. Zündkerzen), können daher nicht als Design geschützt werden. Keinen Designschutz gibt es auch für Computerprogramme.

Das Design können Sie schützen lassen, wenn es neu ist und Eigenart hat. Neuheit besteht, wenn das Design den im europäischen Wirtschaftsraum tätigen Fachkreisen des betreffenden Sektors im normalen Geschäftsverlauf vor dem Anmeldetag nicht bekannt war. Eigenart liegt vor, wenn sich der Gesamteindruck des Designs genügend vom Gesamteindruck anderer, älterer Designs unterscheidet.

Nachdem Sie Ihr Design angemeldet haben, wird Ihre Anmeldung zunächst formal geprüft. Die Prüfung der Neuheit und Eigenart eines Designs ist nicht Teil des Anmeldeverfahrens. Das hat den Vorteil, dass Sie schnell zu ihrem Design kommen. Der Nachteil ist, dass ein Dritter einen Nichtigkeitsantrag stellen kann und das Design nachträglich gelöscht werden kann.